Therapiezuschuss

Das Land Tirol gewährt in bestimmten Fällen anteilsmäßig einen Therapiezuschuss für die Reittherapie, die Krankenkasse leider nur in Einzelfällen mit einer ärztlichen Überweisung. Auskünfte können die zuständigen Ärzte oder die Beamten der Abteilung Rehabilitation und Behindertenhilfe der Tiroler Landesregierung geben.

Bitte stellen Sie in jedem Fall einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Abteilung Rehabilitation und Behindertenhilfe der Tiroler Landesregierung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!